Der Gesellschaftsvertrag oder die Statuten müssen bestimmen wer der Geschäftsführer sein wird. Die Geschäftsführung kann von einer oder mehreren Personen übernommen werden.
Die Geschäftsführung kann durch eine ausländische Person übernommen werden, der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für Brasilien ist dafür nicht notwendig.
Der Geschäftsführer muss allerdings eine Person, die eine Aufenthaltserlaubnis für Brasilien hat, bevollmächtigen, um seine Vertretung bei den öffentlichen Behörden oder Drittpersonen zu übernehmen.
Damit wird vermieden, dass internationale juristische Verfahren oder Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um die Erfüllung von Unternehmensverpflichtungen zu beantragen.
Der Gesellschaftsvertrag kann die Tätigkeiten des Geschäftsführers, wenn gewünscht, stark einschränken, um z.B. festzulegen, dass für die Durchführung von bestimmten Transaktionen ab einem gewissen Betrag, die Zustimmung der Gesellschafter erforderlich ist.
Der Abschluss von weiteren Transaktionen kann auch die Zustimmung der Gesellschafter erfordern, gemäß einer zu vereinbarenden verträglichen Festlegung.
Wir bieten bei Bedarf die Übernahme der Vertretung des Geschäftsführers in Brasilien vorläufig für befristete Zeit an.
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