Das brasilianische Einwanderungsrecht umfasst viele verschiedene Visaklassen mit unterschiedlichen Anforderungen sowie Rechten und Pflichten. Ein geeignetes Visum ermöglicht einem in Brasilien zu leben und die eigenen Ziele umzusetzen. Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung zur Beantragung eines Visums für Brasilien. Der brasilianische Staat bietet eine Vielzahl von Visaoptionen für befristete, langfristige oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen. Im Folgenden sind die wichtigsten Visaklassen, die dem Antragsteller zur Verfügung stehen:
Da die Ansiedlung neuer Unternehmen in Brasilien schlussendlich wirtschaftliches Wachstum bedeutet, bietet die brasilianische Regierung hierfür eigene Visaklassen für Gründer eines neuen Unternehmens sowie für Personen, die in eine bestehende brasilianische Firma investieren wollen. Die Anforderungen sind unterschiedlich. Entweder mit einem Mindestinvestment von 150.000 Real sowie die Einstellung von zehn Angestellten, oder mit einem Mindestinvestment von 500.000 Real ohne Arbeitnehmereinstellung, ist es bereits möglich ein Visum zu beantragen.
Um das Visum als Immobilieninvestor zu erhalten, muss jeder Antragsteller Immobilien in Brasilien für einen Wert von mindestens 700.000 Real in den Regionen Nord und Nordosten Brasiliens erwerben. Für die weiteren Regionen Brasiliens beträgt das Mindestinvestment 1 Mio. Real.
Die Immobilie muss vor der Antragstellung erworben werden. Es ist möglich, mehrere Immobilien zu erwerben und deren Wert zu kombinieren, um den erforderlichen Mindestinvestitionsbetrag zu erreichen. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Nutzung der Immobilie: Es ist möglich in ein Haus, eine Wohnung, ein gewerbliches Objekt oder landwirtschaftliches Grundstück, etc., zu investieren.
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