Anerkennung von ausländischen Urteilen (Homologação de Decisão Estrangeira)

Im brasilianischen Rechtsbereich wird eine im Ausland geschiedene Ehe weiterhin als bestehend betrachtet, bis die Scheidung im brasilianischen Recht anerkannt wird. Dies bedeutet, dass die Ehegatten bis zur Anerkennung der ausländischen Scheidung in den brasilianischen Personenstandsbüchern, Konsulaten oder Melderegistern als verheiratet geführt werden. Eine erneute Eheschließung wäre daher aufgrund des Verbots der Doppelehe nicht möglich.

Die ausländische Entscheidung wird erst nach Anerkennung, entweder durch das Gericht (Superior Tribunal de Justiça) oder durch die außergerichtliche Stelle für den brasilianischen Rechtsbereich, wirksam.

Die außergerichtliche Stelle ist zuständig für die Anerkennung von Scheidungsurteilen, die lediglich die einvernehmliche Scheidung der Ehegatten regeln und keine weiteren Themen wie Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Vermögensaufteilung, und Ähnliches behandeln.

Das Gericht ist zuständig, wenn die ausländische Entscheidung verschiedene Themen regelt und nicht nur die Scheidung der Parteien betrifft.

1. Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens:
Für das gerichtliche Verfahren bieten wir die Möglichkeit an, ein sogenanntes Online-Anerkennungsverfahren durchzuführen, das die schnellste Bearbeitung ermöglicht. Die Schritte des Online-Anerkennungsverfahrens sind unter folgendem Link ersichtlich: http://www.rechtsanwalt-brasilien.de/alemao/formulario2

2. Durchführung eines außergerichtlichen Verfahrens:
Nach Inkrafttreten des neuen brasilianischen BGB (Código Civil Brasileiro) können einfache einvernehmliche ausländische Scheidungsurteile auch durch ein außergerichtliches Verfahren in Brasilien anerkannt werden. Wir übernehmen sowohl die Unterlagenvorbereitung (Legalisation, Eintragung, Übersetzung, Begleichung von Gebühren und Dergleichen) als auch die Verfahrensdurchführung.

Ein Erstberatungsgespräch ist in jedem Fall sinnvoll und kann gerne im Voraus vereinbart werden.