Großteils von ausländischen Personen, die einen Bezug mit Brasilien hat, hat in Brasilien
eine Immobilie gekauft. Das in Brasilien hinterlassene Vermögen sowie das sich in Brasilien
befindenden Immobilien müssen bei den brasilianischen Gerichten und nach brasilianischem
Recht geregelt werden, auch wenn der Verstorbene Ausländer war und einen Hauptwohnsitz
im Ausland hatte.
Auch die Fragen um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden ist ein wichtiges Faktor und
kann deutlich hohe Kosten vermeiden.
Die Regelungen des materiellen brasilianischen Erbrechts weichen vom deutschen Recht
inhaltlich und systematisch erheblich ab. Wir vertreten deutsche und deutschsprachige
Erben und Anspruchsteller bei der Abwicklung von Erbfällen in Brasilien und verfolgen Ihre
Rechte gegenüber Nachlassverwaltern, Treuhändern, Miterben, brasilianischen Behörden
und sonstigen Anspruchsgegnern.
Nachlassabwicklung in Brasilien
- Nachlassverwaltung: Sowohl bei testamentarischer als auch bei gesetzlicher Erbfolge wird
der Nachlass in Brasilien von einem Nachlassverwalter (Inventariante) mit weitreichenden
Aufgaben und Befugnissen unter gerichtlicher Aufsicht abgewickelt. Wir vertreten Erben und
Begünstigte vor den Nachlassgerichten und gegenüber dem Nachlassverwalter, Miterben
und anderen Begünstigten.
- Nachlassverzeichnis: Wir unterstützen Sie in Brasilien im Rahmen der Durchsetzung Ihres
Anspruches während der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, der Überprüfung von
Nachlassverzeichnissen und des fristgerechten Einspruchs gegen und der Berichtigung von
unrichtigen oder unvollständigen Nachlassverzeichnissen.
- Bewertung des Nachlasses: Zur Überprüfung der Bewertung von Nachlassgegenständen,
insbesondere Grundstücken, und Nachlassforderungen, und kurzfristigen Beschaffung von
Gutachten zur Wertermittlung arbeiten wir mit qualifizierten Sachverständigen zusammen.
- Verbindlichkeiten: Die Berechtigung und Bewertung von Nachlaβverbindlichkeiten können
geprüft und Einsprüche gegen ungerechtfertigte Belastungen und Kürzungen Ihres Erbteils
oder Anspruchs erhoben werden. Wichtig: Nach brasilianischem Recht ist die Haftung des
Erbes für die Nachlassverbindlichkeiten auf den ererbten Nachlass beschränkt.
- Gerichtskosten und Erbschaftssteuer in Brasilien: Die Gerichtskosten in Brasilien betragen
1% und die Erbschaftssteuer 4% des Nachlasswerts.
- Auszahlung: Geltendmachung und Durchsetzung Ihres Anspruches auf Auszahlung der
Ihnen zustehenden Beträge einschließlich Zinsen.
- Abberufung eines Nachlassverwalters: Im Falle von groben Pflichtverletzungen oder
Untätigkeit kann der Nachlassverwalter abberuft werden. Ihre Rechte als Erbe oder
Begünstigter hängen von den Umständen des Einzelfalles ab.
- Ermittlung von Erben und Nachlassgegenständen: Die Ermittlung des Aufenthalts von
Personen sowie das Auffinden von zum Nachlass gehörigen Vermögenswerten (z.B.
Grundstücke, Firmenbeteiligungen, Kapitalanlagen, Bankkonten) in Brasilien bereitet in
Deutschland ansässige Erben erhebliche Probleme. Wir führen für Sie die erforderlichen
Nachforschungen durch.
- Gutachten: Gutachten nach brasilianischem Erbrecht können erstellt werden.