In unseren Büros in Deutschland sowie in Brasilien können wir Sie rund um das brasilianische Erbrecht vertreten. Wir führen in Brasilien für Sie die vollständige Nachlassabwicklung durch. Dies von der ersten Korrespondenz mit den zuständigen Behörden bis hin zur Veräußerung von Vermögenswerten an Dritte, falls dies Ihr Wunsch sein sollte.
Sind Vermögenswerte in Brasilien vorhanden, gewährleisten wir für Sie zudem bereits vor dem Erbfall eine in Brasilien rechtswirksame und vorteilhafte Nachlassregelung. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich mit Ihren Fragen zum brasilianischen Erbrecht.
Das in Brasilien hinterlassene Vermögen muss entweder bei den brasilianischen Gerichten oder bei einem Notariat in Brasilien geregelt werden.
Die Regelungen des materiellen brasilianischen Erbrechts weichen vom deutschen Recht inhaltlich und systematisch erheblich ab. Wir vertreten deutsche und deutschsprachige Erben und Anspruchsteller bei der Abwicklung von Erbfällen in Brasilien und verfolgen Ihre Rechte gegenüber Nachlassverwaltern, Treuhändern, Miterben, brasilianischen Behörden und sonstigen Anspruchsgegnern.
Nachlassabwicklung in Brasilien
- Nachlassverwaltung: Sowohl bei testamentarischer als auch bei gesetzlicher Erbfolge wird der Nachlass in Brasilien von einem Nachlassverwalter mit weitreichenden Aufgaben und Befugnissen unter gerichtlicher Aufsicht abgewickelt. Wir vertreten Erben und Begünstigte vor den Nachlassgerichten und gegenüber dem Nachlassverwalter, Miterben und anderen Begünstigten.
- Nachlassverzeichnis: Wir unterstützen Sie in Brasilien im Rahmen der Durchsetzung Ihres Anspruches während der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, der Überprüfung von Nachlassverzeichnissen und des fristgerechten Einspruchs gegen und der Berichtigung von unrichtigen oder unvollständigen Nachlassverzeichnissen.
- Bewertung des Nachlasses: Zur Überprüfung der Bewertung von Nachlassgegenständen, insbesondere Grundstücken, und Nachlassforderungen, und kurzfristigen Beschaffung von Gutachten zur Wertermittlung arbeiten wir mit qualifizierten Sachverständigen zusammen.
- Verbindlichkeiten: Die Berechtigung und Bewertung von Nachlaβverbindlichkeiten können geprüft und Einsprüche gegen ungerechtfertigte Belastungen und Kürzungen Ihres Erbteils oder Anspruchs erhoben werden. Wichtig: Nach brasilianischem Recht gibt es keine Haftung der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten auf den ererbten Nachlass.
- Gerichtskosten und Erbschaftssteuer in Brasilien: Die Gerichtskosten in Brasilien sind je nach Bundesland unterschiedlich. Im Bundesland Sao Paulo betragen die Gerichtskosten 1% und die Erbschaftssteuer 4% des Nachlasswerts.
- Auszahlung: Geltendmachung und Durchsetzung Ihres Anspruches auf Auszahlung der Ihnen zustehenden Beträge einschließlich Zinsen.
- Abberufung eines Nachlassverwalters: Im Falle von groben Pflichtverletzungen oder Untätigkeit kann der Nachlassverwalter abberuft werden. Ihre Rechte als Erbe oder Begünstigter hängen von den Umständen des Einzelfalles ab.
- Ermittlung von Erben und Nachlassgegenständen: Die Ermittlung des Aufenthalts von Personen sowie das Auffinden von zum Nachlass gehörigen Vermögenswerten (z.B. Grundstücke, Firmenbeteiligungen, Kapitalanlagen, Bankkonten) in Brasilien bereitet in Deutschland ansässige Erben erhebliche Probleme. Wir führen für Sie die erforderlichen Nachforschungen durch.
- Gutachten: Gutachten nach brasilianischem Erbrecht können erstellt werden.