Investment und Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien
Das Investment von mindestens R$ 150.000,00 in die zu gründende brasilianische Gesellschaft ist
die Hauptvoraussetzung für die Beantragung eines Dauervisums für Investor als natürliche Person
für Brasilien. Um ein Dauervisum für juristische Person zu beantragen beträgt das Mindestinvestment
derzeit R$ 600.000,00.
Dieses Investment muss auf besondere Weise nach Brasilien überwiesen werden; notwendig ist
außerdem eine Anmeldung, die auch bei der Zentralbank Brasiliens durchzuführen ist. Hier können wir
unsere Mandanten mit folgenden Tätigkeiten unterstützen:
- Überprüfung der rechtlichen Lage der natürlichen Person des vorgesehenen
Geschäftsführers, der Auftraggeberin und der brasilianischen Limitada und Beratung der
Auftraggeberin, um die Genehmigung für das Visum zu erzielen;
- Unterstützung, Korrektur und Ergänzung für die Ausarbeitung eines Businessplans
- In Deutschland und Brasilien Beantragung der für das Daueraufenthaltserlaubnisverfahren
notwendigen Unterlagen und Erledigung von Beglaubigungs-/
Überbeglaubigungsmaßnahmen sowie Weiterleitung an einen öffentlichen Übersetzer;
- Antragstellung auf eine Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien, Begleitung des Verfahrens,
Einreichung von Unterlagen, Einhaltung von Fristen während des Verfahrens bis zur
Erledigung aller Maßnahmen.