Firmengründung: Das Firmengründungsverfahren in Brasilien durch ausländische Gesellschafter


Bei der Gründung eines nationalen Unternehmens spielt die Staatsangehörigkeit oder der Wohnsitz der Aktionäre/Gesellschafter keine Rolle bei der Nationalität der Gesellschaft. Auch wenn alle Aktionäre/Gesellschafter im Ausland wohnhaft sind, ist die Gesellschaft brasilianisch, solange sie gemäß der brasilianischen Gesetzgebung errichtet wurde und hier ihren Sitz hat.

Es besteht keine bevorzugte Behandlung des brasilianischen Unternehmens in Bezug auf das ausländische Unternehmen oder des brasilianischen Unternehmens mit teilweisem oder gesamten ausländischem Kapital oder dem Unternehmen dessen Gesellschafter Ausländer sind.
Sehr oft etablieren ausländische Investoren ihre lokale Präsenz durch ein eigenes in Brasilien gegründetes Unternehmen, das ihnen die direkte Kontrolle über dessen Aktivitäten, die Geschäftsleitung und das Personalwesen ermöglicht. Bei einem eigenen Unternehmen besteht keine Abhängigkeit eines lokalen Handelspartners.

Abgesehen von den genannten Marktgegebenheiten und der Leitung, entscheiden sich die ausländischen Investoren sich selbst als eine juristische Person in Brasilien zu etablieren anstatt eine "Jointventure" einzugehen oder eine bereits bestehende lokale Gesellschaft zu kaufen, um so die Fragen der steuer- und arbeitsrechtlichen Aspekte dieser Transaktionen zu vermeiden.

Die Maßnahmen sind sowohl im Ausland als auch in Brasilien durchzuführen. Auch in dieser Hinsicht können wir Unternehmen und Privatpersonen, die sich für ein solches Verfahren interessieren, am besten unterstützen. Unsere Mandanten müssen nicht persönlich in Brasilien sein, um Maßnahmen dort durchzuführen. Unsere Vertretung ist vollständig für sie in Brasilien ohne ihre Anwesenheit vor Ort tätig.

Klicken Sie hier zum Online Formular für die Firmengründung in Brasilien